Ausschließlich B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
Version 2026-09 · Stand: 3. September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen. Anbieter- und Kontaktangaben werden ausschließlich im Impressum gepflegt. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen von LUNEK WORK gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geschlossen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn LUNEK ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Anbieter und Vertragspartner
Anbieter und Vertragspartner ist Philipp Eggers, handelnd unter LUNEK (LUNEK WORK). Eine Eintragung im Handelsregister besteht nicht.
Die vollständigen Anbieter- und Kontaktdaten sowie die steuerlichen Angaben sind ausschließlich im Impressum abrufbar.
3. Vertragsgegenstand und Leistungen
LUNEK WORK unterstützt Unternehmen bei der strukturierten Erfassung, Einordnung und Verbesserung arbeitsbezogener Belastungen und gesundheitsförderlicher Arbeitsstrukturen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
- Belastungs- und Strukturanalysen sowie Mitarbeiterbefragungen
- Fehlzeiten- und Potenzialanalysen als wirtschaftliche Modellrechnungen
- Smart-Week-Planungen und arbeitsbezogene Maßnahmenpläne
- Wissensinhalte, Leitfäden, Vorlagen und Präventionsmaßnahmen
- Gesundheitsbezogene Kennzahlen, Diagramme und Reports auf vereinbarter Datengrundlage
- Online-Beratung, Workshops, Coaching und vereinbarte Vor-Ort-Leistungen
- Zugänge zum geschützten Kunden- oder Beraterbereich, soweit vertraglich vereinbart
4. Fachliche Abgrenzung
Die Leistungen von LUNEK WORK sind betriebliche Analyse-, Beratungs-, Planungs- und Präventionsleistungen. Sie stellen keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung oder Behandlung und keine individuelle medizinische Diagnose dar.
Reports, Scores, Empfehlungen und Potenzialberechnungen beruhen auf den vereinbarten oder bereitgestellten Daten und Annahmen. Sie sind keine Garantie für bestimmte gesundheitliche, wirtschaftliche oder organisatorische Ergebnisse.
5. Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website, Rechnerergebnisse und eine kostenlose Analyse sind unverbindlich und stellen kein bindendes Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung in Textform oder den Beginn der Leistungserbringung auf übereinstimmenden Wunsch der Parteien zustande.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für ihn handelnde Person zur Beauftragung berechtigt ist.
6. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig bereit.
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und für erforderliche Informationen, Beteiligungsrechte und Einwilligungen in seinem Unternehmen verantwortlich.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten und medizinische Diagnosen dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung können vereinbarte Termine verschieben und nach vorheriger Information zusätzlich vergütet werden.
7. Digitale Zugänge und Verfügbarkeit
Soweit digitale Zugänge Bestandteil des Vertrags sind, erhält der Auftraggeber für die vereinbarte Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
LUNEK kann angemessene Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsarbeiten durchführen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern kein bestimmtes Service-Level vereinbart wurde.
Planbare wesentliche Einschränkungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt die im individuellen Angebot vereinbarte Vergütung. Öffentlich genannte Preise sind Einstiegspreise ab dem jeweils ausgewiesenen Betrag und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Reise- und Übernachtungskosten für vereinbarte Vor-Ort-Leistungen werden nur nach Maßgabe des individuellen Angebots oder einer gesonderten Vereinbarung berechnet.
Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9. Termine und Leistungsänderungen
Termine und Projektpläne werden gemeinsam abgestimmt. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
Auswirkungen einer gewünschten Änderung auf Termine und Vergütung werden vor der Umsetzung transparent mitgeteilt.
Für die Absage oder Verschiebung reservierter Leistungen gelten ausschließlich die im individuellen Angebot vereinbarten Stornierungsbedingungen. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regelungen.
10. Leistungsstörungen und Nacherfüllung
Der Auftraggeber teilt erkennbare Leistungsstörungen oder Mängel unverzüglich und nachvollziehbar mit und ermöglicht LUNEK eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung.
LUNEK entscheidet unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, ob eine berechtigte Beanstandung durch Nachbesserung oder erneute Leistungserbringung behoben wird.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
Eine Garantie für bestimmte Nutzungs-, Gesundheits-, Fehlzeiten- oder Wirtschaftsergebnisse wird nicht übernommen.
11. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an individuell für ihn erstellten Reports, Plänen und Unterlagen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene interne Unternehmenszwecke, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Methoden, Software, Berechnungsmodelle, Vorlagen, Bibliotheken, allgemeine Inhalte und bereits vorhandenes Know-how von LUNEK verbleiben bei LUNEK.
Eine Veröffentlichung, externe Weitergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Verwertung außerhalb des eigenen Unternehmens bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform, sofern sie nicht ausdrücklich vertraglich gestattet wurde.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
13. Datenschutz
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Soweit LUNEK personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sofern dies rechtlich erforderlich ist.
Unternehmensauswertungen werden grundsätzlich aggregiert dargestellt. Gruppen unterhalb der festgelegten Mindestgruppengröße werden nicht separat ausgewiesen.
Individuelle Smart-Week-Pläne oder personenbezogene Auswertungen werden Unternehmensadministratoren nicht automatisch zugänglich gemacht.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
14. Referenznennung
LUNEK darf Namen, Marken, Logos oder Projektdetails des Auftraggebers nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung als Referenz verwenden.
15. Haftung
LUNEK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von LUNEK.
16. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit, Leistungszeitraum und ordentliche Kündigung richten sich nach dem individuellen Angebot.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende werden Zugänge entsprechend der Vereinbarung deaktiviert. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und vereinbarte Export- oder Rückgaberechte bleiben unberührt.
17. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen, soweit diese durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und nicht mit angemessenen Mitteln vermeidbares Ereignis verursacht werden.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht sich um eine Begrenzung der Auswirkungen.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Sitz von LUNEK vereinbart werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.